Anhänger

Anhänger

Anhänger sind Fahrzeuge, die im Regelfall durch ein weiteres Fahrzeug angetrieben werden, da sie keinen Eigenantrieb haben. Sie besitzen eine Ladefläche von unterschiedlicher Größe und lassen sich in verschiedene Typen unterteilen. Im Regelfall dienen sie der Beförderung von Gütern, können aber auch, sofern Sitzgelegenheiten existieren, Personen transportieren.

Einsatzbereiche

Kombinierbar mit Zugfahrzeugen, lassen sich Anhänger beispielsweise an diesen befestigen:

  • Pkws
  • Lkws
  • Fahrräder
  • Krafträder
  • Traktoren
  • Omnibusse

Außerdem lassen sich Anhänger auf Schienen einsetzen, dann spricht man von Waggon, Lore oder Güterwagen. Während Anhänger im regulären Straßenverkehr immer gezogen werden, dafür besitzen sie normalerweise zwei, drei oder vier Räder, werden solche auf Schienen angeschoben. Ihre Definition, auch in unterschiedlichen Varianten, erfolgt nach der DIN 70010, der sogenannten „Systematik der Straßenfahrzeuge“.

Arten

Es existieren vier grundlegende Varianten beziehungsweise Bauformen, die die oben genannte DIN kategorisiert:

Sattelanhänger

Dieses Modell kommt ohne eine Vorderachse aus. Stattdessen liegt das Vorderteil auf der Zugmaschine, also beispielsweise dem Lkw, wo sie vorrangig zur Verwendung kommen. Das Zugfahrzeug besitzt dafür eine verlängerte Konstruktion, in der sich der Sattelhänger einerseits auflegen und andererseits einhängen beziehungsweise anderweitig verschrauben lässt. Somit ist die vordere Achse überflüssig, da ungefähr das vordere Viertel bis Fünftel, je nach Konstruktion, komplett auf dem Zugfahrzeug aufliegt. Einige Sondermodelle verwenden dennoch eine Dolly-Vorderachse. Grund hierfür sind Vorschriften in EWR-Staaten.

Starrdeichselanhänger

Bei dieser Variante existiert eine steife Verbindung zwischen dem Rahmen und der Deichsel, ausgestattet sind solche Anhänger wahlweise mit einer oder zwei Achse(n). Nur in seltenen Fällen besitzen Modelle drei Achsen. Ihr bezeichnendes Merkmal ist die starre Schnittstelle zwischen Rahmen und weiteren Komponenten. Bekannte Modelle, die diese Konstruktion verwenden, sind Pkw-Anhänger. In Deutschland benötigen sie nach der Gesetzgebung kein eigenes Bremssystem, sofern sie ein Gesamtgewicht von 750 kg nicht überschreiten. Bei schweren Modellen sind entweder eine Auflaufbremse (bis maximal 3,5 Tonnen) oder eine Bremsanlage (ab 3,5 Tonnen) erforderlich. Unabhängig des Gesamtgewichts sind beide Achsen nicht lenkbar.

Gelenkdeichselanhänger

Der Gelenkdeichselanhänger besitzt mindestens zwei Achsen, oftmals aber noch mehr. Besonders häufig werden solche Anhänger in Kombination mit Traktoren oder Lkws verwendet. Pkw-Anhänger in dieser Bauart gibt es ebenfalls, sind insgesamt aber seltener anzutreffen. Ein wichtiges Merkmal mit Hinblick auf ihre Konstruktion zeigt sich an der vorderen Achse, über die mit Hilfe eines Drehschemels oder einzelner Schenkel gelenkt wird. Es gibt viele verschiedene Aufbauarten, so beispielsweise:

  • offener Kasten
  • geschlossener Kasten
  • offener Kasten inklusive verbauter Plane und Spriegel

Normalerweise werden Gelenkdeichselanhänger ihrem Zweck hin angepasst, besitzen also beispielsweise eine Abdeckung oder sind offen und flach konstruiert.

Sonderbauarten

Es gibt eine Reihe von verschiedenen Sonderbauformen. Das sind beispielsweise Nachläufer, die zum Transport von sehr langen Gütern, unter anderem Baumstämmen, genutzt werden. Schubanhänger sind unter den Anhängern eine Ausnahme, da sie eine eigene Motorisierung besitzen und damit einen eigenen Antrieb haben. Normalerweise werden diese mit Zugfahrzeugen kombiniert, die nur eine schwache Antriebskraft erreichen, beispielsweise Fahrrädern oder Mofas. In Deutschland unterliegen sie einer gesonderten Regelung, da sie nicht zulassungsfähig sind. Ebenfalls sieht der Gesetzgeber vor, dass ein Anhänger die Gesamtlänge von 12 Meter, eine Breite von 2,55 Metern und eine Höhe von 4 Metern nicht überschreiten darf.

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