Wie hoch darf ein Anhängeraufbau sein?

Anhänger

In Europa gibt es für Anhängermaße keine einheitliche Regelung. In Deutschland beträgt die zulässige Anhängerhöhe vier Meter inklusive aller Aufbauten, wenn es sich bei der Zugmaschine um einen PKW handelt. Die gesetzlich relevanten Abmessungen für den Anhänger sind in der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung geregelt.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang § 32:
„Bei Kraftfahrzeugen und Anhängern einschließlich mitgeführter austauschbarer Ladungsträger … darf die höchstzulässige Höhe über alles folgendes Maß nicht überschreiten: … 4,00 m.“

Weiterhin regelt die STVZO, dass die Fahrzeughöhe nach den Bestimmungen der ISO-Norm 612-1978, Definition Nummer 6.3, zu ermitteln ist. Es gibt jedoch auch Abweichtungen von der Norm: So ist abweichend von der Norm bei der Messung der Fahrzeughöhe nicht zu berücksichtigen, wenn eine nachgiebige Antennen beziehungsweise ein Stromabnehmer in ausgefahrener Stellung vorhanden sein ist. Zudem wichtig: Bei Fahrzeugen mit Achshubeinrichtung ist natürlich zu berücksichtigen, welchen Effekt diese bezüglich der Höhe des Anhängers haben kann.